Da in vielen Europäischen Ländern mittlerweile die Enduro Sportsaison begonnen hat, oder kurz bevor steht, wollen wir in diesem Bericht einmal eine kleine Übersicht geben wo es in Deutschland theoretisch möglich ist. Allerdings ist dieser Bericht auch nur eine Momentaufnahme mit Stand 26.06. 16.00 Uhr und bezieht sich auf die Regelungen der Bundesländer. Regional kann die Lage aber auch schon wieder anders aussehen. Zur Verdeutlichung der Regeln werden wir auch Links zu den Offiziellen Meldungen mit einfügen.
Schleswig-Holstein
Mit einem Hygienekonzept sind Veranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl an Personen sollte 250 nicht überschreiten. Die Hygieneregelungen sind einzuhalten.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html
Verordnung vom 25.06.2020
Niedersachen
Kontaktlose Wettkämpfe sind erlaubt und 50 Zuschauer zugelassen. Die Abstandregeln sind aber unbedingt einzuhalten. Unter Auflagen sind auch 250 Zuschauer erlaubt, diese müssen aber Sitzplätze einnehmen und es besteht die Dokumentationspflicht.
Verordnung vom 22.06.2020
Mecklenburg-Vorpommern
Wettkämpfe sind mit genehmigten Hygienekonzept ohne Zuschauer erlaubt. Dabei wird grundsätzlich auch der Motorsport genannt.
Verordnung vom 15.06.2020
Brandenburg
Sportveranstaltungen sind grundsätzlich wieder erlaubt. Dabei gilt die Obergrenze von 1000 Personen, in diese Grenze fallen Sportler und auch Zuschauer.
Dazu der Text aus der Brandenburger Verordnung:
Es gibt dabei keine zahlenmäßige Begrenzung. Eine zahlenmäßige Begrenzung ergibt sich lediglich aus der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelung und aus dem Verbot von Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Personen). Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln kann ein Wettkampf ausgetragen werden.
Sind Zuschauer erlaubt?
Ja, alle Versammlungen und Veranstaltungen sind nach der neuen Umgangsverordnung grundsätzlich erlaubt. Die Obergrenze in der Großveranstaltungsverbotsverordnung muss beachtet werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen) bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.669399.de
Verordnung vom 15.06.2020
Sachsen
Sachsen war das erste Bundesland was Sportwettkämpfe wieder erlaubt hat. Allerdings zählt aktuell noch die Regel das keine Zuschauer zugelassen sind. Hoffnung besteht das zur nächsten Änderung am 17.07. auch eine geringe Zahl an Zuschauern zugelassen wird, da auch andere Veranstaltungen bis 1000 Zuschauern erlaubt sind.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-25.pdf
Verordnung von 25.06.2020
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt dürfen ab 02.07. Sportveranstaltungen bis 1000 Zuschauern durchgeführt werden. Inbegriffen sind die Teilnehmer und Helfer.
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1524
Verordnung folgt ab 02.07.2020
Thüringen
In Thüringen sind Wettkämpfe ohne Zuschauer seit dem 13.06. erlaubt. Für Veranstaltungen mit Zuschauern können im Einzelfall aber auch Genehmigungen beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechendes auf die Veranstaltung angepasstes Infektionsschutzkonzept einzureichen.
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-06-12-ThuerSARS-CoV-2-KiSSP-VO.pdf
Verordnung vom 13.06.2020
Bayern
In Bayern sind nach unseren Stand noch keine Sportwettkämpfe möglich. Der Trainingsbetrieb kann aber aufgenommen werden.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Sportveranstaltungen wieder erlaubt. Ab Juli mit 100 Sportlern und 100 Zuschauenden. Ab August wird die zahl auf 1000 erhöht. Dabei ist es nicht relevant ob es sich um Sportler oder Zuschauer handelt solange die Gesamtzahl 1000 nicht überschritten wird.
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Verordnung ab 01.07.2020
Saarland
Der Wettkampfbetrieb ist möglich. Allerdings darf die Grenze von 100 Personen nicht überschritten werden.
https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/vereinssport/vereinssport_node.html
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz dürfen Wettkämpfe bis 250 Personen durchgeführt werden. Weiterhin wichtig ist die Kontakterfassung.
Verordnung ab 10.06.2020
Hessen
Unter Auflagen ist seit dem 11.06. der Sportbetrieb wieder möglich. Die Gruppengröße ist dabei nicht relevant wenn Abstandsregeln eingehalten werden. Zuschauer sind allerdings nicht gestattet.
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_2206.pdf
Verordnung vom 22.06.2020
Nordrhein-Westfalen
Sportwettbewerbe sind im Breitensport seit 30.05. erlaubt. Dabei sind auch 100 Zuschauer zugelassen.
Verordnung vom 30.05.2020
Welche Möglichkeiten es gibt um die Hygienekonzepte, Anmeldungen (auch von Zuschauern) Digital zu erfassen und auch Digitale Möglichkeiten zur Kontaktminderung zu erstellen werden wir in der nächsten Woche vorstellen.
Foto: DG Design / Denis Günther